Spartipp Verlustverrechnung muss bis Dezember beantragt werden

Berlin · () Viele Anleger haben mehrere Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken. Liegt ein Depot im Minus, kann der Verlust mit Gewinnen in einem anderen Depot verrechnet werden.

Damit diese Verlustverrechnung gelingt, ist es aber erforderlich, sich von der Bank rechtzeitig eine Verlustbescheinigung ausstellen zu lassen. Der Antrag muss bis spätestens 15. Dezember bei der Bank eingehen, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Werde sie auch nur um einen Tag versäumt, sei die Verlustverrechnung in der Steuererklärung 2018 nicht mehr möglich.

(dpa)
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