Verbraucherrechte Anrecht auf Ergebnis von Lebensmittelkontrollen

Gießen · (dpa) Verbraucher haben das Recht, das Ergebnis von Lebensmittelkontrollen zu erfahren. In solchen Fällen überwiege das öffentliche Interesse; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stünden dem nicht entgegen, sagt das Verwaltungsgericht Gießen (Az.: 4 L 1902/19.GI). Ein Geschäftsinhaber hatte verhindern wollen, dass die Ergebnisse der Kontrollen in seinem Geschäft an eine Verbraucherin geschickt werden.

Der Landkreis war jedoch bereit, die Informationen herauszugeben.

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