Verbraucherrechte Anrecht auf Ergebnis von Lebensmittelkontrollen
Gießen · (dpa) Verbraucher haben das Recht, das Ergebnis von Lebensmittelkontrollen zu erfahren. In solchen Fällen überwiege das öffentliche Interesse; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stünden dem nicht entgegen, sagt das Verwaltungsgericht Gießen (Az.: 4 L 1902/19.GI). Ein Geschäftsinhaber hatte verhindern wollen, dass die Ergebnisse der Kontrollen in seinem Geschäft an eine Verbraucherin geschickt werden.
28.07.2019
, 20:01 Uhr
Der Landkreis war jedoch bereit, die Informationen herauszugeben.