Steuertipp Unfallkosten sind steuerlich absetzbar

Berlin · (dpa) Die Kosten zumindest für Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit zurück passiert sind, sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Voraussetzung für eine Anerkennung sei ein Nachweis mit den entsprechenden Rechnungen und Quittungen, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.

Der Unfallbericht der Polizei sollte der Steuererklärung beigefügt werden.

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