Verbrauchertipp Nach Vertragskündigung unberechtigt abgebucht

München · (dpa) Wird ein Vertrag gekündigt, erlischt damit auch eine bestehende Einzugsermächtigung. Es kann aber vorkommen, dass die Beträge weiter abgebucht werden. Verbraucher sollten deshalb nach einer Vertragskündigung ihren Kontoauszug kontrollieren, rät die Verbraucherzentrale Bayern.

Wer unberechtigte Abbuchungen entdecke, solle diese beim betreffenden Unternehmen beanstanden. Unberechtigte Lastschriften kann man innerhalb von acht Wochen von der Bank zurückbuchen lassen.

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