Urteil Umzug kein Grund für eine Urnen-Umbettung

Gelsenkirchen · (dpa) Die Umbettung von Urnen mit der Asche Verstorbener ist nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig. Möglich kann das zum Beispiel sein, wenn ein Verstorbener nachweislich an einem anderen Ort bestattet sein wollte.

Ziehen die Hinterbliebenen an einen neuen Wohnort, ist das dagegen kein Grund, der eine Umbettung rechtfertigt. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, wie die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas mitteilt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort