Verbrauchertipp Tiere können nicht erben

Düsseldorf · (dpa) Tiere können in Deutschland nicht erben. Nach geltendem Erbrecht könnten hierzulande nur Personen erben, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Allerdings kämen hierbei auch juristische Personen wie beispielsweise ein Tierschutzverein in Betracht.

Enthält das Testament keine bestimmte Regelung, wer das Tier erhalten soll, gehört es zum Nachlass des Verstorbenen. Das Tier geht dann in das Eigentum der Erben über. Erben mehrere Personen, steht das Tier der Erbengemeinschaft zu. In diesem Fall müssen die Miterben gemeinsam für das Tier sorgen.

Halter, die ihre Tiere nach ihrem Tod versorgt wissen wollen, können Erben in ihrem Testament damit beauftragen. Ein vom Erblasser bestimmter Testamentsvollstrecker kann das überwachen. Wird die Auflage nicht erfüllt, kann der Testamentsvollstrecker das Tier auf Kosten des Erben in Pflege geben.

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