Verbraucherschutz soll gestärkt werden Die Schattenseite des Online-Booms

Bonn · Immer mehr Beschwerden über zu spät zugestellte oder beschädigte Paketsendungen.

 Bei unerlaubter Werbung am Telefon sind Bußgelder möglich.

Bei unerlaubter Werbung am Telefon sind Bußgelder möglich.

Foto: picture alliance / dpa/Uli Deck

() Im Kampf gegen Abzocke am Telefon und mangelhafte Postdienstleistungen will die Aufsichtsbehörde die Kunden mit hohen Bußgeldern besser schützen. „Solche Bußgelder sieht das Gesetz bisher nicht vor“, sagte der Präsident der zuständigen Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Aber die stark gestiegenen Beschwerdezahlen zeigten, dass die Kunden Hilfe bräuchten. Bußgelder sollten bis zu zehn Prozent des Firmenumsatzes betragen dürfen, schlug der Chef der Monopolkommission, Achim Wambach, vor. Unter anderem wegen des Online-Bestellbooms und der stark zugenommenen Paketzahlen sei die Zahl der Beschwerden über zu spät oder beschädigt zugestellte Sendungen um rund ein Viertel gestiegen. Die Zahl der Schlichtungsanträge in Streitfällen zwischen Kunden und Postdienstleistern habe sich seit 2016 sogar verdreifacht, hieß es.

Insgesamt sei die Zahl der Kurier-, Express- und Paketsendungen 2016 im Vorjahresvergleich um 6,6 Prozent gestiegen. Trotz Internet legte im vergangenen Jahr auch die Zahl der Briefe in Deutschland auf 15,9 Millionen Stück zu. Offenbar, weil vermehrt auch leichte Waren wie Bücher und Elektronikteile in Briefen verschickt werden. Die Deutsche Post beherrsche mit 84 Prozent Marktanteil das Briefgeschäft klar, auch wenn die Konkurrenz ihren Anteil von 14 auf 16 Prozent gesteigert habe, sagte Jochen Homann. Die Monopolkommission fordert, Vorteile der Deutschen Post gegenüber der Konkurrenz etwa beim grenzüberschreitenden Postverkehr abzubauen.

Erfolge hat die Bundesnetzagentur laut Homann bereits bei der Regulierung von Telekommunikationsdiensten erreicht. So müssen bis spätestens zum 15. Januar bei sogenannten Ping-Anrufen aufs Handy, mit denen teure Rückrufe ins Ausland provoziert werden, kostenlose Preisansagen geschaltet werden. „Damit machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell wirtschaftlich unattraktiv“, so Homann.

Dank einer Transparenzverordnung haben Kunden seit Mitte 2017 auch das Recht, die tatsächliche Leistung ihres Internetanschlusses zu erfahren – nicht nur eine potenzielle Bandbreite, die im Alltagsbetrieb fast nie erreicht wird. Die Netzagentur bietet dazu den Verbrauchern ein Messwerkzeug im Netz an. Eingegriffen hat die Behörde außerdem bei unerlaubter Werbung am Telefon ohne ausdrückliche Genehmigung der Verbraucher. Hier sind bereits deutliche Bußgelder möglich.

https://breitbandmessung.de

(dpa)
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