Verbrauchertipp Taxi darf nicht in Lieferverkehr-Zone
Bamberg · (dpa) Taxis dürfen Fahrgäste nicht in Fußgängerzonen absetzen, die nur für den Lieferverkehr freigegeben sind, hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden (Az.: 3 OLG 130Ss 58/18). Das Schild „Lieferverkehr gestattet“ bedeute, dass nur der Transport von Gegenständen, insbesondere von Waren und Gütern, nicht jedoch das Abholen oder Bringen von Personen gemeint sei, erklärten die Richter.
06.01.2019
, 20:06 Uhr