Nachlass Eine eigene Stiftung als Vermächtnis

München · Im Testament können Erblasser bestimmen, dass ihr Besitz wohltätigen oder gemeinnützigen Projekten zugutekommt. Viele überlegen auch, noch zu Lebzeiten eine eigene Stiftung zu gründen. Dann können sie den Start noch kontrollieren.

 Viele ältere Menschen vererben ihr Vermögen oder Teile davon an gemeinnützige Vereine oder Organisationen. Einige gründen sogar eine eigene Stiftung. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich zuvor von Experten beraten zu lassen.

Viele ältere Menschen vererben ihr Vermögen oder Teile davon an gemeinnützige Vereine oder Organisationen. Einige gründen sogar eine eigene Stiftung. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich zuvor von Experten beraten zu lassen.

Foto: Getty Images/ iStockphoto/ebstock

(dpa) Viele Menschen wollen etwas Bleibendes hinterlassen, mit dem Tod soll es nicht ganz vorbei sein. Doch wie kann das gehen? Es gibt viele Möglichkeiten, mit dem Vermögen nach dem Tod noch Gutes zu bewirken. Der Erblasser kann Geld oder andere Vermögenswerte zum Beispiel einer Stiftung oder einem gemeinnützigen Verein zur Verfügung stellen. Doch welcher Empfänger kommt in Frage?

Bei der Entscheidung, wohin das eigene Vermögen fließen soll, um Gutes zu tun, sollten Wohltäter am besten ihrem Herzen folgen, rät Max Mälzer. Der Jurist ist Geschäftsführer des Deutschen Spendenrates. Tätigkeits- oder Jahresberichte könnten eine erste Orientierung geben, erklärt Mälzer. Gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Organisationen zeigen darin regelmäßig, wie sie ihre Mittel verwendet haben. „Seriöse Organisationen beschreiben konkrete Projekte und drucken nicht nur professionelle Fotos ab“, erklärt der Vertreter des Dachverbands Spenden sammelnder gemeinnütziger Organisationen in Deutschland.

Entscheidung ohne Druck

Ein anderes Indiz für Vertrauenswürdigkeit sei, dass sich die Organisation einer Transparenzinitiative angeschlossen hat, die nicht nur auf Selbstauskünften beruhe, erklärt Mälzer. Die Entscheidung soll zudem wohlüberlegt fallen können. „Wer emotionalen Druck aufbaut und etwa Schwerkranken vermittelt, sie müssten mit Geldbeträgen Buße tun, nutzt eine Zwangssituation aus. Das ist nicht seriös.“

Wer schon weiß, wofür er sich einsetzen will, hat noch eine andere Möglichkeit: eine eigene Stiftung zu gründen. „Oft hat die Stiftung auch den Zweck, die Erinnerung an sich selbst wachzuhalten, indem man sie nach sich oder den Eltern benennt“, sagt Paul Grötsch, Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht. „Stiftungen sind auf Dauer angelegt und haben einen bestimmten Zweck“, erklärt Grötsch.

„Das Vermögen, das in die Stiftung eingebracht wird, darf im Normalfall nicht verbraucht werden“, sagt der Fachanwalt für Erbrecht. „Damit wird gewirtschaftet. Mit den Erträgen wird das Stiftungsziel verfolgt“. Die derzeit niedrigen Zinsen können diese Arbeit erschweren.

Stifter fördern bestimmte Ziel

Dafür profitieren Stiftungen von einer Ausnahmeregelung, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind. Für sie fallen weder Körperschafts- oder Gewerbesteuer noch die Erbschaftssteuer an. „Die Abgabenordnung gibt vor, was als gemeinnützig anerkannt ist“, sagt Wolfgang Stückemann, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Spendenrats. „Zum Beispiel die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur oder Sport“, zählt der Anwalt für Erbrecht auf. Das Finanzamt muss die Gemeinnützigkeit anerkennen.

Wer nicht ganz so viel in die Stiftung einbringen kann, gründet am besten eine unselbstständige Stiftung. „Unselbständige Stiftungen sind an eine andere Einheit angebunden, zum Beispiel eine Bank, Sparkasse oder eine größere Stiftung“, erklärt Wolfgang Stückemann. „Sie sind keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern Treuhänder entscheiden.“

Ihrer Gründung muss nur das Finanzamt zustimmen. Bei einem Kapital von unter 100 000 Euro sei es besser, diese Form zu wählen. „Mit einer selbstständigen Stiftung hat man relativ viel Arbeit, zum Beispiel mit der Steuer“, erklärt der Anwalt.

Ohne Stiftungskapital geht es nicht

Eine Mindestsumme für die Gründung gebe es zwar nicht, sagt Grötsch. In der Praxis verlangten viele Finanzämter aber ein Stiftungskapital von mindestens 25 000 Euro bei unselbstständigen und 100 000 Euro bei selbstständigen Stiftungen, erklärt Stückemanns. Dazu kommt die praktische Frage, ob genügend Ertrag erwirtschaftet wird. „Unter 500 000 Euro hat es derzeit wenig Sinn, eine Stiftung zu gründen, weil das Ziel schwer erreicht werden kann“, sagt Grötsch.

Bei der Gründung einer selbstständigen Stiftung ist außerdem mehr Bürokratie nötig. Die Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes müsse zustimmen, und es müsse ein Vorstand existieren, sagt Stückemann. „Gut ist außerdem, wenn es einen Beirat oder ein Kuratorium mit Fachleuten gibt, die den Vorstand beraten und ihm Entlastung erteilen können.“

Wer entschieden hat, eine Stiftung zu gründen, hat nach Ansicht der Experten die Wahl, ob er die Stiftung bereits zu Lebzeiten in die Wege leitet oder dies erst im Testament vorsieht. „Wenn man die Stiftung vor dem Tode gründet, kann man noch Einfluss darauf nehmen, wie das Ziel erreicht werden soll, und erleben, wie sie anfängt zu arbeiten“, argumentiert Stückemann. Paul Grötsch ergänzt: „Der Stifter kann so noch selbst im Vorstand mitwirken.“

Kein Rückzieher nach der Gründung

Mit einer frühen Gründung legt man sich jedoch fest. „Das Geld ist dauerhaft weg, selbst wenn der Stifter später Geldsorgen hat, kann er nicht mehr darauf zugreifen“, erläutert Grötsch.

Deshalb ist auch die zweite Möglichkeit beliebt. Im Testament können Erblasser vorsehen, dass von Todes wegen eine Stiftung gegründet wird. „Meist setzt man dafür einen Testamentsvollstrecker ein, dem man genaue Anweisungen geben sollte“, rät Stückemann. Nur so kann der Stifter sichergehen, dass der beabsichtigte Zweck verfolgt wird. „Je enger der Stiftungszweck, desto schwieriger ist es, ihn zu erfüllen“, sagt der Erbrechtsexperte, „denn umso weniger Handlungsspielraum bleibt.“

Wie sich Wohltäter auch entscheiden, Anwalt Paul Grötsch rät davon ab, den Plan vorher bekannt zu machen. „Das weckt gewisse Erwartungen und kann eine psychische Hürde sein, sich nochmal umzuentscheiden.“

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