Steuerminderung für Zinsen aus Rentennachzahlungen möglich

Berlin · Bislang galt für Rentner , dass Zinsen aus Rentennachzahlungen vom Finanzamt genauso besteuert wurden wie die Rente. Nun könnten Rentner von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes profitieren (Az.: VIII R 18/12). Wie der Neue Verband der Lohnsteuervereine berichtet, widersprachen die Richter der Auffassung der Finanzverwaltung.

Sie ordneten Zinseinnahmen aus Rentennachzahlungen nicht den Renteneinkünften zu, sondern den Kapitaleinkünften. Das bedeutet, dass Rentner mit Hilfe von Sparerpauschbetrag und Altersentlastungsbetrag ihre Steuerbelastung für Nachzahlungszinsen mindern können.

Betroffene sollten überprüfen lassen, ob die Besteuerung der Nachzahlungszinsen als Kapitaleinkünfte für sie günstiger ist. Dann können sie diese in die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) der Steuererklärung eintragen.

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