Sparer sollten Freistellungsaufträge vor Jahresende prüfen

Berlin · Sparern steht beim Gewinn durch Zinsen oder Wertpapiere ein Freibetrag von jährlich 801 Euro zu. Bei gemeinsam veranlagten Paaren liegt er bei 1602 Euro. In Anspruch genommen werden kann er allerdings nur, wenn der Bank ein entsprechender Freistellungsauftrag vorliegt.

Ansonsten wird Abgeltungsteuer fällig. Sparer mit mehreren Bankverbindungen sollten deshalb vor Jahresende ihre Aufträge prüfen, empfiehlt der Bundesverband deutscher Banken. Ist bei einem Auftrag noch Spielraum und ein anderer dagegen zu knapp bemessen, kann eine neue Aufteilung sinnvoll sein.

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