Gerichtsurteil Pflegeeltern können Vorrang vor Verwandten haben

Düsseldorf · (dpa) Bei der Übertragung des Sorgerechts können Pflegeeltern Vorrang vor Verwandten haben, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das gilt selbst dann, wenn die Verwandten bereit sind, die Betreuung zu übernehmen.

Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az.: I-8 UF 187/17).

Einer Mutter war das Sorgerecht für ihre beiden Kinder entzogen worden. Die Alleinerziehende hatte sie aus eigener Hilflosigkeit stark vernachlässigt und musste selbst betreut werden. Die Familie wünschte, dass die Kinder bei den beiden Schwestern der Mutter aufwachsen sollten. Doch dieser Wunsch diene nicht den Interessen der Kinder, befand das Gericht. Es genüge nicht, dass den Kindern bei ihren Tanten keine weitere Gefahr drohe.

Entscheidend sei vielmehr, dass die Kinder in einer vom Jugendamt ausgewählten Pflegefamilie besser aufgehoben seien als bei ihren Tanten. Diesen fehle die persönliche Eignung, die für einen Vormund erforderlich sei, begründeten die Richter.

Zudem haben sich die Tanten bislang nicht um die Kinder gekümmert und keine Beziehung zu ihnen aufgebaut. Die stark vernachlässigten Kinder brauchen aber emotionale Sicherheit, einen sicheren Lebensort und stabile Lebensverhältnisse, heißt es in der Entscheidung.

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