Verbrauchertipp Solaranlage darf nicht blenden

 Düsseldorf · (epd) Eine Solaranlage auf dem Dach darf laut Oberlandesgericht Düsseldorf die Nachbarn nicht zu stark blenden (Az.: I-9 U 35/17). Es gab einem Kläger recht, der sich durch die Anlage seines Nachbarn in der Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt sah.

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