Verbrauchertipp Solaranlage darf nicht blenden
Düsseldorf · (epd) Eine Solaranlage auf dem Dach darf laut Oberlandesgericht Düsseldorf die Nachbarn nicht zu stark blenden (Az.: I-9 U 35/17). Es gab einem Kläger recht, der sich durch die Anlage seines Nachbarn in der Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt sah.
06.08.2017
, 20:03 Uhr