Mietrecht Sofortige Kündigung für rabiaten Mieter

Melsungen · (dpa) Grobe Gewalt von Mietern rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Das gilt auch, wenn Mieter wegen psychischer Erkrankungen unter Betreuung stehen. Die Anwendung massiver Gewalt zerstöre das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter, hat das Amtsgericht Melsungen entschieden (Az.: 4 C 325/17(170)). In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter, der sich provoziert fühlte, die Wohnungstür seines Nachbarn mit einem Hammer eingeschlagen.

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