Senioren-Notrufsystem ist steuerlich absetzbar

Berlin · Die Kosten für einen Notrufdienst in einem Altenheim oder der eigenen Wohnung könnten von der Steuer abgesetzt werden, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. Sie verweist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes.

Die Richter erklärten, es handele sich um haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Ausgaben stellten eine Hilfeleistung im räumlichen Bereich des Haushalts rund um die Uhr sicher. Es sei ohne Bedeutung, dass sich die Notrufzentrale außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen befinde (Az.: VI R 18/14).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort