Schwarzarbeit im Haushalt lohnt sich nicht

Berlin · Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Meldestelle für geringfügig Beschäftigte. Sie schätzt, dass vier Millionen Haushaltshilfen in Deutschland schwarzarbeiten. Dafür drohen bis zu 5000 Euro Geldbuße.

Elf Prozent der deutschen Haushalte lassen sich einer Umfrage zufolge beim Putzen, Waschen oder der Kinderbetreuung unterstützen. Doch nur ein gutes Drittel hat die Haushaltshilfe auch bei den Behörden angemeldet. Die Mehrheit setzt auf Schwarzarbeit .

Dabei ist der Aufwand, geringfügig Beschäftigte legal anzuheuern, gering, und die Abgaben dafür sind es auch. Im Gegenzug sind die Helfer unfallversichert, und die Ausgaben sind von der Steuer absetzbar.

Wann ist von einem Minijob im Haushalt die Rede?

Wenn in einem Privathaushalt Aufgaben übernommen werden, die auch von Familienmitgliedern erledigt werden könnten, spricht der Gesetzgeber von haushaltsnaher Dienstleistung. Handwerkerarbeiten, die normalerweise von Unternehmen übernommen werden, zählen nicht dazu. Das Monatsentgelt darf im Schnitt nicht über 450 Euro liegen.

Wo kann man seine Haushaltshilfe anmelden?

Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See ist der zentrale Ansprechpartner. Sie beantwortet Fragen zum Thema Minijob und kümmert sich um Anmeldung und Beiträge. Bei Minijobs in Privathaushalten übernimmt sie auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Beiträge für die Sozialversicherung.

Wie läuft eine Anmeldung? Mit dem sogenannten Haushaltsscheck. Dieser kann telefonisch bei der Minijob-Zentrale unter der Telefonnummer (03 55) 2 90 27 0 7 99 angefordert oder im Internet unter www.minijob-zentrale.de heruntergeladen werden. Den einseitigen Vordruck auszufüllen, dauert nur wenige Minuten. Er muss von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben und dann an die Minijob-Zentrale geschickt werden. Alles andere läuft dann automatisch. Mit dem Haushaltsscheck kann die Haushaltshilfe auch wieder abgemeldet werden.

Welche Abgaben sind fällig? Der Haushaltsscheck gilt als Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Steuern . Private Arbeitgeber zahlen für Haushaltshilfen allerdings niedrigere Pauschalbeiträge als gewerbliche Arbeitgeber für Minijobber, und zwar jeweils fünf Prozent zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung. Hinzu kommen 1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung und geringfügige Umlagen unter einem Prozent zum Ausgleich von Arbeitgeber-Aufwendungen im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft. Insgesamt sind im Regelfall höchstens 14,5 Prozent des Arbeitsentgeltes an Abgaben an die Minijob-Zentrale zu zahlen.

Welche Vorteile haben private Arbeitgeber dadurch?

Unter dem Strich kann sich die Anmeldung finanziell lohnen. Wer Steuern zahlt, dem werden bis zu 20 Prozent der gesamten Ausgaben für die private Haushaltshilfe von der Steuerschuld abgezogen. Maximal werden 510 Euro im Jahr berücksichtigt. Bei der Kinderbetreuung können Privathaushalte sogar bis zu 4000 Euro pro Jahr und Kind als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.

Durch den Abschluss einer Unfallversicherung sichern sie sich zugleich gegen finanzielle Ansprüche im Falle eines Arbeitsunfalls ab, wie zum Beispiel einem Sturz von der Leiter. Außerdem vermeiden Privathaushalte eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro, denn Schwarzarbeit im Haushalt ist eine Ordnungswidrigkeit.

Welche Vorteile haben Haushaltshilfen von einer Anmeldung als Minijobber? Für Minijobber in Privathaushalten entspricht der Netto- dem Bruttolohn und sie haben Anspruch auf Urlaub. Zudem profitieren sie bei Krankheit von einer Lohnfortzahlung. Dann zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, bekommt auf Antrag aber 80 Prozent von der Minijob-Zentrale erstattet.

Außerdem haben Minijobber die Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen und ihre Rente aufzustocken. Dafür müssen sie die schon vom Arbeitgeber gezahlten Rentenbeiträge - fünf Prozent des Entgelts - auf 18,7 Prozent aufstocken.

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