Schutz gegen Elementarschäden sollte lückenlos sein

Halle · Ändern sich die Bedingungen für eine bestehende Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz, sollten Hauseigentümer den Vertrag nicht voreilig kündigen. Nur wenn sie anderswo direkt im Anschluss den entsprechenden Versicherungsschutz zu gleichen oder besseren Bedingungen bekommen, sei ein solcher Wechsel sinnvoll.

Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hin. Gerade in von Überschwemmung, Rückstau und Starkregen gefährdeten Gebieten sei es schwierig, kurzfristig einen besseren Elementarschadenschutz zu bekommen.

verbraucherzentralen.de

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