Verbrauchertipp Schönheits-OP darf nicht verlost werden

Berlin · (dpa) Werbung für eine Schönheitsoperation im Rahmen eines Gewinnspiels ist verboten, hat das Kammergericht Berlin entschieden (Az.: 5 W 94/17). Ein Radiosender hatte unter seinen Hörern eine Schönheitsoperation verlost.

Das verstoße gegen das Heilmittelwerbegesetz, entschieden die Richter. Angesichts der steigenden Zahl solcher Eingriffe dürften Interessenten in ihrer Entscheidung nicht so  beeinflusst werden, dass sie sich unnötigen gesundheitlichen Risiken aussetzten.

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