Verbrauchertipp Stromverbrauch darf geschätzt sein

Mainz · (dpa) Der Energieversorger darf unter bestimmten Bedingungen für seine Jahresabrechnung den Stromverbrauch eines Haushaltes schätzen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Ableser den Raum mit dem Zähler nicht betreten konnte und der Kunde die Daten nicht nachgeliefert hat.

Wer dann aber das Gefühl habe, dass die Rechnung zu hoch sei, könne die Daten zum tatsächlichen Verbrauch immer noch nachliefern, erläutert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dann müsse die Abrechnung gegebenenfalls korrigiert werden. Ob der Verbrauch durch Ablesen oder Schätzung ermittelt wurde, steht in einer Fußnote der Abrechnung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort