Verbrauchertipp Rundfunkbeitrag für Gartenhäuschen

Rostock · (dpa) Für Gartenhäuschen und Lauben muss in der Regel kein Rundfunkbeitrag gezahlt werden, vorausgesetzt, dass die Gebäude nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind. Anders sehe das für bewohnbare Gartenhäuschen aus, die nicht in einer Kleingartenanlage stehen, informiert die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Hier müssen die Besitzer zunächst von einer Beitragspflicht ausgehen. Allerdings können solche Häuschen als Nebenwohnung auf Antrag beim Beitragservice beitragsfrei gestellt werden.

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