Verbrauchertipp Rundfunkbeitrag darf nicht bar bezahlt werden

Münster · (dpa) Verbraucher dürfen ihren Rundfunkbeitrag nicht bar bezahlen, hat das Oberverwaltungsgericht  Nordrhein-Westfalen entschieden (Az.: 2 A 1351/16). Der bargeldlose Zahlungsverkehr vereinfache die Verwaltung ähnlich wie im Steuerrecht.

Dadurch würden auch die Kosten minimiert, was letztlich im Interesse des zahlungspflichtigen Bürgers liege.

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