Verbrauchertipp Rundfunkbeitrag darf nicht bar bezahlt werden
Münster · (dpa) Verbraucher dürfen ihren Rundfunkbeitrag nicht bar bezahlen, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Az.: 2 A 1351/16). Der bargeldlose Zahlungsverkehr vereinfache die Verwaltung ähnlich wie im Steuerrecht.
13.08.2017
, 20:03 Uhr
Dadurch würden auch die Kosten minimiert, was letztlich im Interesse des zahlungspflichtigen Bürgers liege.