Verbraucherschutz Rückgabe beim Kauf auf dem Weihnachtsmarkt möglich

Bremen · () Stellt sich ein Präsent vom Weihnachtsmarkt zu Hause als mangelhaft heraus, müssen Kunden das nicht hinnehmen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bremen hin. Wie beim Kauf im Laden können Käufer den Mangel bis zu zwei Jahre lang reklamieren.

Am einfachsten ist es, innerhalb der ersten sechs Monate aktiv zu werden, wie die Verbraucherzentrale erläutert. In dieser Zeit wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Händler könnten Kunden dann nicht einfach abweisen und die Schuld auf sie schieben.

Um den Händler auch nach dem Abbau des Weihnachtsmarktes noch erreichen zu können, sollten sich Kunden beim Kauf einen Beleg mit dessen Namen und Anschrift geben lassen, rät die Verbraucherzentrale.

Käufer können Artikel aber nicht einfach zurückbringen, weil sie dem Beschenkten nicht gefallen. Ein Widerrufsrecht gibt es auf dem Weihnachtsmarkt nämlich nicht.

(dpa)
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