Rente Riester-Sparer können auch Abfindung wählen

Regenstauf · (dpa) Riester-Sparer können sich statt einer monatlichen Zusatzrente auch eine Kapitalabfindung zu Beginn der Rente auszahlen lassen. Diese einmalige Auszahlung wird im Auszahlungsjahr besteuert, seit Anfang 2018 jedoch ermäßigt, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Beim Neuabschluss eines Vertrages haben Sparer seit Jahresbeginn die Wahl. Entweder bevorzugen sie die einmalige Rentenauszahlung im Jahr des Renteneintritts oder erst zum 1. Januar des Folgejahres. Eine spätere Auszahlung kann von Vorteil sein, denn der persönliche Steuersatz sinkt in der Rente. Der Riester-Vertrag wird geringer besteuert.

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