Riester-Sparer haben Wahl zwischen Rente oder Teilauszahlung

Frankfurt · Riester-Sparer können bei allen staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen verschiedene Varianten zur Auszahlung wählen. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin.

So können Sparer zum einen bis zum Alter von 85 Jahren monatlich gleich bleibende Zahlungen erhalten. Zum anderen können sie maximal 30 Prozent des Angesparten zu Beginn der Rentenphase entnehmen, wenn der verbleibende Betrag verrentet wird. Möglich ist die Auszahlung ab 60 Jahren. Wurde der Riester-Vertrag ab 2012 abgeschlossen, liegt die Altersgrenze bei 62 Jahren.

Bei Fondssparplänen wird neben einem Auszahlplan auch eine Leibrentenversicherung abgeschlossen. Diese sichert die zugesagten monatlichen Zahlungen auch über das 85. Lebensjahr hinaus bis ans Lebensende. Verstirbt der Riester-Fondssparer vor dem 85. Lebensjahr, wird das Restvermögen des Auszahlplans vererbt.

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