Rententipp Zuschuss für Rentner zur Krankenversicherung

Berlin · (dpa) Rentner, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, können auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Beitragszuschuss erhalten, informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Wie viel bezuschusst wird, richtet sich nach der Art der Versicherung. Für freiwillig Krankenversicherte hängt die Höhe vom allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung und dem Zahlbetrag der Rente ab. Dieser Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 Prozent. Die Hälfte, also 7,3 Prozent, übernimmt die Rentenversicherung. Sie zahlt auch die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags der Krankenkasse. Der Beitrag zur Pflegeversicherung muss dagegen selbst getragen werden.

Auch wer privat krankenversichert ist, kann einen Zuschuss beantragen. Dieser wird zunächst wie bei freiwillig Versicherten berechnet. Maximal wird die Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt. Für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, übernimmt die Rentenversicherung automatisch den halben Krankenversicherungsbeitrag.

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