„Selbst aktiv werden“ Das müssen Sie tun, wenn Ihr Rentenkonto Lücken aufweist

Service | Berlin · Damit man am Ende der beruflichen Tätigkeit das Maximum herausholt, müssen alle Ausbildungs-, Berufs- und Erziehungszeiten im Rentenkonto aufgeführt sein.

 Mit der sogenannten Kontenklärung können Fehler im Rentenverlauf korrigiert werden.

Mit der sogenannten Kontenklärung können Fehler im Rentenverlauf korrigiert werden.

Foto: dpa-tmn/Jens Kalaene

Die gesetzliche Rente berechnet sich nach dem Verdienst. Aber nicht nur. Rentenpunkte gibt es zum Beispiel auch für die Kindererziehung. Damit unterm Strich auch das herauskommt, was einem zusteht, braucht die Deutsche Rentenversicherung in der Regel noch Informationen. Mit der sogenannten Kontenklärung können Fehler im Rentenverlauf korrigiert werden.

Wen betrifft die Kontenklärung?

Sie betrifft alle Menschen, die Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben. „Den hat man, wenn man mindestens fünf Jahre beschäftigt war und in die Rentenversicherung eingezahlt hat, das kann auch gestückelt sein“, sagt Barbara Bückmann von der Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest. Dann fließen viele Zeiten in die Berechnung der Rente ein. „Wenn Sie zur Schule gegangen sind, studiert oder eine Ausbildung absolviert haben, krank oder arbeitslos waren oder Kinder erzogen haben“, zählt Bückmann auf. „All diese Zeiten wirken sich positiv auf die Berechnung aus. Die bringen nicht unbedingt Punkte, erhöhen aber Ihren Rentenwert.“

Nicht alle Zeiten liegen der Versicherung automatisch und korrekt vor. Mit der Kontenklärung weisen Versicherte möglichst durchgängig alle Stationen nach. „Sie sollten sagen können, was Sie in welcher Zeit gemacht haben, und das auch belegen können.“

Muss man die Kontenklärung beantragen?

Die Rentenversicherung meldet sich regelmäßig automatisch, das erste Mal, wenn man 43 Jahre alt ist. Ab einem Alter von 55 Jahren wird alle drei Jahre eine Rentenauskunft mit persönlichem Versicherungsverlauf zugeschickt.

„Man kann warten, bis sich die Rentenversicherung meldet und zur Kontenklärung auffordert“, sagt Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). „Jeder kann aber auch selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen.“ Am einfachsten und schnellsten geht das über die Online-Dienste auf der DRV-Homepage.

Gibt es Fristen?

„Wird man von der Rentenversicherung angeschrieben, sollten die Formulare zur Kontenklärung und die dazugehörigen Unterlagen, wie zum Beispiel Zeugnisse, innerhalb von sechs Monaten eingereicht werden“, erläutert von der Heide. „Wenn man Dinge nachreichen will, kann man das selbstverständlich auch noch machen.“

Selbst wenn letzten Endes der Rentenbescheid ins Haus flattere, sei der Zug noch nicht abgefahren, betont Bückmann. „Darin wird aufgelistet, welche Zeiten in die Rentenberechnung eingeflossen sind, und wenn etwas auffällt, was man vergessen hat, kann man immer noch binnen vier Wochen Widerspruch einlegen und Belege nachreichen.“

Generell liegt eine Kontenklärung im eigenen Interesse: „Sie sind nicht der Rentenversicherung gegenüber verpflichtet, sondern sich selber“, sagt Bückmann. „Es geht um Ihre Rentenhöhe und wenn Nachweise fehlen für Zeiten, die für die Rentenberechnung relevant sind, fällt Ihre Rente entsprechend niedriger aus.“

Was wird alles berücksichtigt?

Arbeitsjahre zählen ab dem ersten Beitrag, Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr. „Anhand des zugesandten Verlaufes sollte man Zeile für Zeile prüfen, ob alle Monate und Jahre aufgeführt wurden“, rät von der Heide. Gerade von Schule und Studium liegt der Versicherung nichts vor. Wer keine Nachweise mehr hat, kann beim Landesschulamt oder der Ausbildungsstätte nachfragen.

Wer Kinder hat, sollte im Rentenverlauf vor allem den Passus „Kindererziehungszeit“ im Blick haben. Denn dieser bringe Punkte, erläutert Bückmann. „Drei Jahre nach der Geburt des Kindes bekommt ein Elternteil pro Jahr ungefähr einen Rentenpunkt gutgeschrieben.“ Eltern haben in der Regel nach der Geburt des Kindes ein Formular dazu ausgefüllt und damit müsste das automatisch auf dem Rentenkonto auftauchen.

„Auch die Zeit bis zum zehnten Lebensjahr des jüngsten Kindes gilt als eine Kindererziehungszeit, die sich positiv auf die Berechnung auswirkt“, informiert Bückmann. „Sie taucht als Zusatz am Ende des Kontenverlaufs auf.“

Wo können Lücken entstehen?

„Lücken können in Zeiten entstehen, in denen man sich eine private Auszeit genommen oder während einer selbstständigen Tätigkeit keine Beiträge eingezahlt hat“, erläutert von der Heide. Diese Zeiten werden für die Rentenberechnung nicht gewertet, da die Höhe der Rente von den gezahlten Beiträgen abhängt. Am besten listen Versicherte aber alle Zeiten auf, um sicher zu sein, dass nichts unter den Tisch fällt.

Wie kann man sich vorbereiten?

„Man sollte seine Unterlagen gut sortiert aufbewahren“, sagt von der Heide. „Wer ein sehr bewegtes Leben hat, sollte sich einen Lebenslauf mit den Stationen zur Ausbildung und den Arbeitgebern aufschreiben.“ Das ist vor allem sinnvoll, wenn selbstständige und abhängige Tätigkeiten häufiger gewechselt haben oder zum Beispiel Arbeitszeiten im Ausland dazukommen.

Wo gibt es bei Unklarheiten Hilfe?

„Es ist nicht so einfach, diesen Verlauf zu verstehen“, sagt Bückmann. Weder stünden dort der Name des Arbeitgebers oder Begriffe wie „Arbeitsamt“, sondern Kürzel. Auch wenn die am Ende des Verlaufs erklärt würden, bleibe manches unklar. Hilfe gibt es bei der kostenlosen Hotline der Rentenversicherung unter 0800 1000 4800. Auch Beratungen vor Ort sind möglich, wegen Corona allerdings momentan eingeschränkt.

Die Kontenklärung soll künftig einfacher werden. Geplant ist etwa, dass Sachverhalte nur einmal abgefragt und Fachbegriffe mehr übersetzt werden, sagt von der Heide.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort