Steuerrecht Nachlass für Reinigung der Arbeitskleidung

Berlin · (dpa) Wer für seinen Beruf spezielle Kleidung braucht, kann unter Umständen neben den Anschaffungskosten auch die Reinigungskosten steuerlich absetzen. Als Werbungskosten anerkannt werde jedoch nur die Reinigung von berufsspezifischen Textilien, also für Kleidung, die nur im Beruf und nicht privat getragen werde, informiert die Bundessteuerberaterkammer.

Steuerpflichtige können die Rechnung der Reinigungsfirma als Nachweis der Steuererklärung beifügen.

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