Verbrauchertipp Regeln für den Organspendeausweis

Köln · (dpa) Wer nach dem Tod Organe spenden will, sollte einen entsprechenden Ausweis mit sich tragen. Erhältlich ist das Dokument bei verschiedenen Organisationen wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder der Deutschen Herzstiftung, über das Infotelefon Organspende mit der Nummer (0800) 90 40 400, bei der eigenen Krankenkasse oder in Arztpraxen und Apotheken.

Eine Datei auf dem Smartphone reicht nicht aus, um sich als Organspender auszuweisen, weil dort im Gegensatz zum Papierausweis die eigenhändige Unterschrift fehlt.

Eine Altersgrenze gibt es nicht, weder nach oben noch nach unten. Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Eltern über eine Organspende ihrer Kinder, danach können Jugendliche der Spende selbst widersprechen und ab dem 16. Geburtstag zustimmen.

 Eine überstandene Tuberkulose oder bestimmte Krebserkrankungen zum Beispiel sollten Organspender im Ausweis unter „Anmerkungen/Besondere Hinweise“ eintragen. Denn sie können ein Ausschlussgrund für eine Spende sein.

Spender können festlegen, dass sie nur bestimmte Organe spenden wollen. Das wird auf der Rückseite des Ausweises vermerkt.

Außer auf dem Stück Papier sind die Informationen nirgendwo hinterlegt oder gespeichert. Wer seine Meinung ändert, kann den Ausweis also einfach vernichten und einen neuen ausfüllen. Denn der Ausweis lässt sich auch nutzen, um einer Organspende ausdrücklich zu widersprechen.

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