Private Krankenversicherung Privatversicherten droht Kostenfalle

Berlin · (dpa) Mitunter geraten Patienten, die privat versichert sind, zwischen die Fronten, wenn Arzt und Versicherer wegen Unstimmigkeiten über die Abrechnung streiten. Um dem vorzubeugen, rät die Zeitschrift „Finanztest“ (8/18), zumindest bei teureren Behandlungen die Kostenübernahme vorab zu klären.

Dafür können sich Patienten für Behandlungen, die mehr als 2000 Euro kosten, vom Arzt einen Kostenvoranschlag geben lassen und diesen bei der Versicherung vorlegen. Binnen vier Wochen muss die Versicherung die Übernahme der Kosten zusagen oder ablehnen.

Schicken Arzt oder Krankenhaus nach der Behandlung die Rechnung, sollten Patienten diese unbedingt prüfen, bevor sie bezahlen. Ins Minus sollten Patienten nicht gehen, um eine Rechnung zu begleichen. Besser sollten sie den Arzt oder die Klinik um Aufschub bitten und bei der Versicherung nachhaken. Spätestens einen Monat nach Einreichen der Rechnung können Privatversicherte auf eine Abschlagszahlung bestehen.

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