Steuertipp Privater Verkauf gebrauchter Sachen ist meist steuerfrei

Berlin · (dpa) Wer Gebrauchtes weiterverkauft, kann das Geld meist behalten. Denn der unregelmäßige Verkauf von sogenannten Gegenständen des täglichen Gebrauchs sei grundsätzlich steuerfrei, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

 Wer ab und zu Gebrauchtes verkauft, muss nichts versteuern.

Wer ab und zu Gebrauchtes verkauft, muss nichts versteuern.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Dabei wird angenommen, dass die Anschaffungskosten höher waren als die Einnahme beim Verkauf. Liegen die Gewinne aber über 256 Euro im Jahr, sind sie komplett steuerpflichtig. Betragen die Einkünfte also beispielsweise aufs Jahr gerechnet 257 Euro, sind 257 Euro zu versteuern. Nach dem Gesetz müssten private Verkäufer im Zweifel also nachschauen, wie teuer die ursprüngliche Anschaffung des Verkauften war.

Ausnahmen gibt es außerdem für bestimmte Güter. Werden etwa Edelmetalle und Antiquitäten innerhalb von zwölf Monaten verkauft, muss der Gewinn versteuert werden, wenn er über 600 Euro im Jahr liegt. Gleiches gilt für Grundstücke, die man kürzer als zehn Jahre besessen hat. Wer regelmäßig etwas verkauft, zum Beispiel selbst genähte Kleidung, muss zudem ein Gewerbe anmelden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort