Gesundheit Police für Zahnersatz greift nicht rückwirkend

Berlin · Eine Zahnzusatzversicherung zahlt in der Regel nicht, wenn eine Heilbehandlung bereits vor Vertragsabschluss begonnen hat. Darauf weist die Verbraucherzentrale Berlin hin. Übernommen werden meist nur Kosten für Behandlungen, die erst nach Vertragsabschluss vom Zahnarzt empfohlen oder angeordnet werden.

Wer eine Extrapolice zur Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen abschließen will, müsse aus diesem Grund darauf achten, dass zum Vertragsbeginn keine Behandlung begonnen und der Zahnarzt auch noch keine Diagnose gestellt hat.

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