Pflichten nach einem Todesfall

Düsseldorf · Für Angehörige ist der Verlust eines geliebten Menschen immer eine leidvolle Erfahrung. Trotz ihrer Trauer und oft auch noch unter dem Eindruck des ersten Schocks müssen sich Verwandte oder Partner sehr schnell mit vielen Formalitäten auseinandersetzen.

 Ehe ein Verstorbener die letzte Ruhe findet, müssen sich seine Angehörigen mit zeitraubenden Formalitäten auseinandersetzen. Foto: Fotolia

Ehe ein Verstorbener die letzte Ruhe findet, müssen sich seine Angehörigen mit zeitraubenden Formalitäten auseinandersetzen. Foto: Fotolia

Foto: Fotolia

Was auf Angehörige im Sterbefall zukommt, weiß Reinhard Hacker, Versicherungsexperte bei den Ergo-Versicherung, aus Erfahrung. Die Vorsorge für den eigenen Tod könne für die Hinterbliebenen eine große Hilfe sein, betont er.

Totenschein: Ist der Angehörige zu Hause verstorben, sollten die Hinterbliebenen zunächst den Notarzt oder Hausarzt des Verstorbenen informieren. Der Arzt diagnostiziert den Tod und stellt einen Totenschein aus. Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder Heim ein, übernimmt deren Verwaltung die notwendigen Formalitäten.

Sterbeurkunde: Für alle nachfolgenden Schritte ist es wichtig, die Sterbeurkunde beim Standesamt zu beantragen. Dafür benötigt die Behörde verschiedene Unterlagen des Verstorbenen: Neben dem Totenschein müssen der Reisepass oder Personalausweis, die Geburtsurkunde für Ledige, die Heiratsurkunde für Verheiratete und bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil vorliegen. Neben dem nächsten Umfeld des Verstorbenen, wie Familie, Freunde und Nachbarn, müssen jetzt auch Arbeitgeber, Behörden, Banken, Versicherungen und Vereine über den Sterbefall informiert werden. Dabei können die Angehörigen bereits die Kündigung von Versicherungspolicen, Mietverträgen, Bankkonten, Abonnements und Mitgliedschaften veranlassen. Beerdigung: Die Hinterbliebenen müssen jetzt auch die Beerdigung organisieren. Bestattungsunternehmen helfen dabei, den letzten Weg zu gestalten. Hat der Verstorbene im Vorfeld Wünsche zur Bestattungsform festgelegt, sollten die Angehörigen den Bestattungsunternehmer darüber informieren. Art, Ort und Zeitpunkt der Beisetzung sowie die Gestaltung der Trauerfeier müssen festgelegt werden. Soll die Trauergemeinde beispielsweise zu einem anschließenden, gemeinsamen Essen zusammenkommen? Stehen die Daten der Beerdigung fest, können die Hinterbliebenen Trauerkarten und -anzeige in Auftrag geben.

Bestattungskosten: Hat der Verstorbene eine Sterbegeldpolice abgeschlossen, empfiehlt es sich, den Versicherer zeitnah über den Todesfall zu informieren. Die Kosten für einen Todesfall werden leider oft unterschätzt. Bereits eine einfache Bestattung kann für die Hinterbliebenen eine ernsthafte finanzielle Belastung sein. Auch hier summieren sich die Kosten für Grabanlage, Sarg, Blumenschmuck, Sargträger sowie Kirchengebühren schnell auf rund 5000 bis 7000 Euro. Nicht jede Familie kann so viel Geld ohne Weiteres aufbringen. Viele Hinterbliebene wissen auch nicht, dass sich weder der Staat noch die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten beteiligen. Die Angehörigen bleiben damit allein - wie auch häufig mit ihrem Kummer. Die Ausgabe auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, ist ausgeschlossen. Nahe Angehörige wie Ehepartner oder Kinder sind in der Bestattungspflicht und müssen die Kosten übernehmen.

Sterbegeld: Hat der oder die Verstorbene zu Lebzeiten eine sogenannte Sterbegeldversicherung abgeschlossen, bietet sie den Hinterbliebenen finanzielle Entlastung. Auch im fortgeschrittenen Alter ist es möglich, eine Sterbegeldpolice abzuschließen. Manche Versicherer erbringen den vollen Versicherungsschutz im Todesfall bereits nach einer einjährigen Aufbauzeit.

Wer bereits zu Lebzeiten eine bezugsberechtigte Person bestimmt, vereinfacht und beschleunigt dadurch die Bearbeitung durch den Versicherer im Todesfall.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort