Recht Opfer haben Recht auf Auskunft

Stuttgart · (dpa) Wer Opfer einer Straftat wie zum Beispiel Einbruch, Raub oder Körperverletzung geworden ist, hat ein Recht auf Auskünfte zum Stand des Verfahrens. Auf Antrag erhalten Betroffene etwa Auskunft darüber, wann und wo die Verhandlung vor Gericht stattfindet oder ob das Verfahren eingestellt wurde, erklärt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Auch wie das Gerichtsverfahren ausgegangen ist, erfahren Opfer auf Nachfrage.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Anwalt eines Geschädigten Beweisstücke, zum Beispiel Schriftstücke, Tonaufnahmen und Bilder, die amtlich verwahrt werden, sichten und Akten einsehen, die dem Gericht vorliegen. Die Polizei darf allerdings keine Einsicht in die Akten geben. Über den Antrag auf Akteneinsicht entscheidet die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.

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