„Narrenfreiheit“ für Bilder vom Straßenkarneval

Frankfurt · Für die Veröffentlichung von Straßenkarneval-Bildern hat der Fotograf meist Narrenfreiheit – selbst bei Aufnahmen einzelner Menschen. Denn wie etwa bei Fußballspielen sei in den Geschäftsbedingungen des Veranstalters in aller Regel festgelegt, dass sich Besucher mit der Veröffentlichung von Bildern, auf denen sie zu sehen sind, einverstanden erklären.

Darauf weist der Photoindustrie-Verband hin. Ganz anders sehe die Situation aus, wenn Bilder in einem geschützten Raum wie einem Kneipen-Hinterzimmer aufgenommen werden. Hier führe am Einholen einer Einverständniserklärung der Fotografierten kein Weg vorbei, wenn man das Bild im Internet oder anderswo veröffentlichen wolle.

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