Urteil Gerichtsurteile zu Bausparverträgen
Stuttgart · () Bausparkassen dürfen Verträge nicht einfach 15 Jahre nach Vertragsschluss kündigen. Ein solches generelles Kündigungsrecht benachteiligt Verbraucher unangemessen. Dies haben die Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe entschieden.
07.07.2019
, 20:03 Uhr
Zulässig sei die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilung.