Urteil Gerichtsurteile zu Bausparverträgen

Stuttgart · () Bausparkassen dürfen Verträge nicht einfach 15 Jahre nach Vertragsschluss kündigen. Ein solches generelles Kündigungsrecht benachteiligt Verbraucher unangemessen. Dies haben die Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe entschieden.

Zulässig sei die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilung.

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