Gerichtsurteil Mutter darf Nachnamen des Kindes bestimmen

Nürnberg · (dpa) Streiten sich getrennt lebende Eltern über den Nachnamen des Kindes, darf derjenige darüber entscheiden, bei dem das Kind und seine Geschwister leben. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden (Az.: 10 UF 838/18).

Im verhandelten Fall hatten sich die Eltern noch vor der Geburt des Kindes getrennt. Über den Vornamen für ihr Kind hatten sie sich einigen können, nicht jedoch über den zweiten Vornamen und den Nachnamen. Dem Vater war wichtig, dass aus dem Namen die indischen Wurzeln seines Kindes deutlich werden. Die Mutter wollte aber, dass das Kind ihren Nachnamen trägt. Beide Elternteile beantragten für sich beim Familiengericht das Recht, den zweiten Vor- und den Nachnamen ihres Kindes festlegen zu dürfen.

Das Gericht übertrug der Mutter das Recht, den Nachnamen für das Kind zu bestimmen. Das Kind lebe mit der Mutter und seiner Halbschwester in einem Haushalt zusammen, erklärten die Richter. Es entspreche dem Kindeswohl am besten, wenn es denselben Nachnamen wie die beiden trage. Das erhöhe das Zusammengehörigkeitsgefühl. Genau so hatte bereits das Amtsgericht Regensburg geurteilt.

Der Vater erhielt aber das Recht, den zweiten Vornamen zu bestimmen. Dies mache die Bindung des Kindes zum Vater und seinem Herkunftsland deutlich.

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