Gerichtsurteil Mietminderung bei Zigarettenqualm

Berlin · (dpa) Raucher müssen zu Hause zumutbare Maßnahmen ergreifen, um eine Beeinträchtigung ihrer Nachbarn durch Zigarettenrauch zu vermeiden. Müssen andere Mieter nachts in ihrem Schlafzimmer Geruchsbelästigungen ertragen, überschreitet dies das erträgliche Maß, befand das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 362/16). Dann könne eine Mietminderung um drei Prozent gerechtfertigt sein.

Mieter hatten sich über eine ständige Rauchbelästigung in ihrem Schlafzimmer beschwert. Vor allem abends und morgens nutzte die Nachbarin das darunterliegende Zimmer zum Rauchen. Die Mieter forderten, dass der Vermieter diese Belästigung abstellt, und minderten ihre Miete. Zu Recht, entschied das Landgericht. Zwar könnten Mieter in Mehrfamilienhäusern nicht davon ausgehen, dass hier ausschließlich Nichtraucher wohnten, sie hätten aber einen Anspruch darauf, dass der Vermieter eine übermäßige Rauchbelastung abstellt. Bei erheblichen Belastungen durch Zigarettenrauch sei auch eine Mietminderung gerechtfertigt.

Der Raucherin sei zuzumuten, abends und nachts nicht im Schlafzimmer, sondern zum Beispiel auf dem Balkon auf der anderen Seite des Hauses zu rauchen.

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