Gerichtsurteil Beleidigung rechtfertigt Kündigung

Neuruppin · Der Streit um die Urinpfütze eines kleinen Hundes im Hausflur läuft völlig aus dem Ruder und führt zu einer heftigen verbalen Auseinandersetzung.

() Eine allzu derbe Wortwahl bei einem Streit im Hausflur kann für Mieter eine Kündigung nach sich ziehen. Das gilt auch dann, wenn sich die Beleidigung nicht direkt an die Nachbarn gerichtet hat. Denn selbst wenn eine Mitarbeiterin eines Nachbarn beleidigt wird, kann der Vermieter diesen Umstand als eine nachhaltige Störung des Hausfriedens ansehen, befand das Amtsgericht Neuruppin (Az.: 43 C 61/18). Darüber berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund in Berlin. Denn auch die Mitarbeiterin gelte als ein Teil der Hausgemeinschaft.

In dem verhandelten Fall hatte der kleine Welpe des Mieters in den Hausflur uriniert. Die Mitarbeiterin eines Nachbarn aus dem Erdgeschoss forderte den Mann auf, die Pfütze zu beseitigen. Daraufhin beschimpfte der Mann die Frau mit beleidigenden Kraftausdrücken. Der Vermieter kündigte nach diesem Vorfall den Mietvertrag des Mannes.

Diese Kündigung sei zu Recht ergangen, urteilte nun das Amtsgericht. Da sich die Mitarbeiterin des Nachbarn regelmäßig im Haus aufhalte, unterliege sie ebenfalls dem Schutzbereich des zu wahrenden Hausfriedens. Diesen habe der Mieter mit seiner Beleidigung nachhaltig gestört.

Zwar habe der Mieter angegeben, die Frau habe ihn barsch und unhöflich aufgefordert, den Urin zu beseitigen, obwohl er schon im Begriff gewesen sei, das zu tun. Das allein rechtfertige aber keine schwere Beleidigungen und verletzende Worte, erklärte das Gericht. Zwar sei hier der Kündigung keine Abmahnung vorausgegangen. Bei schwerwiegenden Beleidigungen kann aber bereits ein einmaliger Vorfall ohne Abmahnung zur Kündigung berechtigen.

(dpa)
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