Mietrecht Mieter muss Fliesen mit Bohrlöchern ersetzen

Berlin · () Mieter dürfen in die Badezimmer- und Küchenwände bohren, um etwa einen Spiegel, Handtuchhalter, eine Duschstange oder Halterungen für die Klopapierrolle und die Toilettenbürste anzubringen.

Hierbei sollten sie jedoch darauf achten, dass sie möglichst nicht die Wandfliesen anbohren, sondern die Löcher in die Fugen platzieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Denn wenn das Anbohren der Fliesen für die normale Nutzung des Raumes nicht unbedingt erforderlich sei, stelle es eine verbotene Substanzverletzung dar. Das könne dazu führen, dass der Mieter die beschädigten Fliesen spätestens beim Auszug ersetzen müsse. Ließen sich keine Ersatzfliesen beschaffen, drohe eine komplette Neuverfliesung.

(dpa)
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