Mieter darf bei beruflichem Auslandsaufenthalt untervermieten
Koblenz · Mieter dürfen ihre Wohnung an Dritte untervermieten, wenn sie aus beruflichen Gründen für einige Zeit im Ausland sind. Das gelte gerade für Mieter , die ihren alten Wohnsitz nicht aufgeben wollten, sich aber eine doppelte Haushaltsführung nicht leisten könnten, meldet die Rechtsanwaltskammer Koblenz . Wichtig sei nur, dass sie ihr Hab und Gut nicht komplett aus der Wohnung räumen und vorab ihren Vermieter informieren.
13.03.2016
, 19:12 Uhr
Stimmt dieser nicht zu, können Mieter unter Umständen sogar Schadenersatz für entgangene Mieteinnahmen verlangen, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 349/13).