Mieter darf bei beruflichem Auslandsaufenthalt untervermieten

Koblenz · Mieter dürfen ihre Wohnung an Dritte untervermieten, wenn sie aus beruflichen Gründen für einige Zeit im Ausland sind. Das gelte gerade für Mieter , die ihren alten Wohnsitz nicht aufgeben wollten, sich aber eine doppelte Haushaltsführung nicht leisten könnten, meldet die Rechtsanwaltskammer Koblenz . Wichtig sei nur, dass sie ihr Hab und Gut nicht komplett aus der Wohnung räumen und vorab ihren Vermieter informieren.

Stimmt dieser nicht zu, können Mieter unter Umständen sogar Schadenersatz für entgangene Mieteinnahmen verlangen, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 349/13).

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