Rententipp Mehr Rente nach Tod des Ex-Partners

Berlin · (dpa) Geschiedene bekommen unter Umständen eine gekürzte Rente. Denn bei der Scheidung werden die gesetzlichen und privaten Anrechte auf die Altersversorgung aus den Ehejahren in der Regel gleichmäßig zwischen den beiden Partnern aufgeteilt.

Es handelt sich dabei um den sogenannten Versorgungsausgleich.

Trotzdem kann Geschiedenen unter bestimmten Voraussetzungen eine ungekürzte Rente ausgezahlt werden. Möglich ist das zum Beispiel, wenn der frühere Ehegatte, zu dessen Gunsten der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, verstirbt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Der Verstorbene darf seine Rente allerdings nur weniger als drei Jahre lang bezogen haben. Eventuelle Leistungen an Hinterbliebene des Verstorbenen bleiben unberücksichtigt. Betroffene Ex-Partner müssen diese sogenannte Anpassung wegen Todes bei ihrem Rentenversicherungsträger beantragen.

Die Deutsche Rentenversicherung rät Geschiedenen aber, darauf zu achten, welche Ansprüche sie außerhalb der Rentenversicherung wegen des Versorgungsausgleichs erworben haben. Denn diese könnten mit der Anpassung entfallen. Einen Antrag sollten betroffene Rentner demnach nur stellen, wenn ihr Einkommen dadurch insgesamt steigt.

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