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Mängel in der Wohnung: Gründe für und gegen eine Mietminderung

Schimmelbefall an den Wänden, Heizungsausfall im Winter, kein Warmwasser: Das können Gründe für eine Mietminderung sein. Tritt ein Mangel auf, können Mieterinnen und Mieter die Mietzahlung an den Vermieter mindern. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB; Paragraf 536). Doch man hat nicht mit allen Fällen dieselbe Chance auf eine Minderung der Miete.

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