Macht Großraumbüro schwerhörig?

Stuttgart · Dauerhafter Lärm kann zu Schwerhörigkeit führen. Als Berufskrankheit wird diese jedoch nur anerkannt, wenn ihre Ursache die berufliche Tätigkeit ist. Eine gewöhnliche Lärmbelastung im Großraumbüro kann in der Regel keine Schwerhörigkeit auslösen, auch nicht bei langjähriger Arbeit. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az.: L 6 U 4089/15).

Ein Ingenieur war auf beiden Ohren an Tinnitus erkrankt. Zudem war sein Hörvermögen im Bereich hoher Töne leicht vermindert. Der 48-Jährige war davon überzeugt, dass seine 15-jährige Tätigkeit im Großraumbüro die Erkrankung ausgelöst hatte. Er verlangte eine Anerkennung als Berufskrankheit und forderte eine Entschädigung.

Die Berufsgenossenschaft ließ ein Gutachten erstellen und zog einen ärztlichen Sachverständigen zu Rate. Die Experten erklärten, die Lärmbelastung in dem Großraumbüro sei mit 50 dB bis 65 dB viel zu gering gewesen, um die Erkrankung auszulösen. Der Antrag des Mannes wurde abgewiesen. Das Sozialgericht Stuttgart und das Landesozialgericht bestätigten die Ablehnung. Nicht jede Erkrankung sei eine Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Arbeit im Großraumbüro habe den Gesundheitsschaden nicht verursacht. Dafür sei ein Dauerschallpegel von mehr als 85 dB bei einem Achtstundentag über viele Jahre hinweg nötig.

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