Verbraucherschutz Kunde muss auf verspäteten Handwerker nicht warten
Berlin · (dpa) Wenn sich der Handwerker verspätet, müssen Auftraggeber nicht unbegrenzt warten, erklärt der Bauherren-Schutzbund (BSB). Nach einer zumutbaren Wartezeit können sie gehen. Steht der Handwerker dann vor verschlossener Tür, darf er An- und Abfahrt nicht in Rechnung stellen.
Ist ein Termin fest vereinbart, müssen Kunden normalerweise den Zeitaufwand für die zusätzliche Anfahrt bezahlen, wenn sie nicht da sind. Ungefähr eine halbe Stunde zu warten, sei im Alltag zumutbar, schätzt Erik Stange vom BSB. „Aber in der Praxis muss man sich heutzutage überlegen, ob man die Verspätung nicht akzeptieren sollte. Bei der aktuellen Auftragslage und dem Fachkräftemangel ist es ja sehr schwer, einen Ersatzhandwerker zu finden“, erläutert Stange.