Kündigungsrecht bei Preiserhöhung

Potsdam · Erhöhen Stromanbieter den Preis, haben private Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie können ihren Vertrag zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen, erklärt Hartmut Müller von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Wollen Stromkunden nach einer Erhöhung zu einem günstigeren Anbieter wechseln, sollten sie am besten direkt nach Erhalt des Schreibens kündigen - idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, so der Verbraucherschützer.

Die Stromversorger müssen auf eine Preisänderung dem Gesetzgeber zufolge "rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode" hinweisen. Dies müsse außerdem auf "transparente und verständliche" Weise geschehen. Der Stromkunde müsse darüber hinaus eindeutig über seine Rücktrittsrechte informiert werden. Die Mitteilung von Preiserhöhungen sei in der Praxis allerdings häufig in Informationsbriefen mit langen Texten versteckt, wie Verbraucherschützer kritisieren.

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