Verbrauchertipp Krankheit ist kein Grund zur Abmahnung

Bremen · (dpa) Der Chef darf einen Arbeitnehmer nicht wegen einer Krankheit abmahnen. Zulässig sei  diese Warnung nur wegen eines Fehlverhaltens, auf das der Arbeitnehmer Einfluss hat, beispielsweise Unpünktlichkeit oder Alkohol am Arbeitsplatz, informiert die Arbeitnehmerkammer Bremen.

Bei wiederholten Verstößen drohe die Kündigung. Gegen eine unberechtigte Abmahnung kann man sich am besten wehren, indem man schriftlich erklärt, warum man die Abmahnung für nicht gerechtfertigt hält. Arbeitnehmer sollten auch verlangen, dass der Chef die unberechtigte Abmahnung zurücknimmt und aus der Personalakte entfernt.

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