Krankenversicherte haben Kündigungsrecht nach Beitragserhöhung

Bremen · Krankenversicherte haben bei einer Beitragserhöhung in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht . Das gilt auch, wenn nur ein Tarif des Versicherungsvertrages teurer wird. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bremen können Kunden in diesem Fall entscheiden, ob sie nur den betroffenen Tarif oder das komplette Versicherungsverhältnis kündigen (Az.: 3 U 35/13).Eine Frau hatte bei einer Krankenversicherung zusätzlich eine Krankheitskostenversicherung, eine Verdienstausfallversicherung sowie weitere Tarife abgeschlossen.

Geführt wurden diese Verträge unter einer Versicherungsnummer. Nachdem die Prämie für Verdienstausfallversicherung steigen sollte, kündigte die Kundin den Vertrag. Die Versicherung wollte allerdings nur die Kündigung für die Verdienstausfallversicherung anerkennen. Die Richter gaben der Kundin mit dem Argument Recht, es handle sich um ein einziges Vertragsverhältnis.

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