Krankenkasse zahlt Untersuchung durch zweiten Arzt

Bielefeld · Wenn es im Beratungsgespräch mit dem Arzt mal zu schnell geht, sollten Patienten auf jeden Fall nachhaken. Wichtig ist zu verstehen, was die Diagnose bedeutet, was hinter der Therapie steckt und wie wahrscheinlich es ist, dass man einen Nutzen davon hat.

Wer im Gespräch mit seinem Arzt nicht genau versteht, was gemeint ist, sollte sich nicht scheuen nachzufragen. "Der Arzt hat eine Aufklärungspflicht", sagt Judith Storf von der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in Bielefeld . Dazu gehört, dass er über Diagnose, Therapie sowie über deren Nutzen und Risiken aufklärt. Zudem muss der Arzt dem Patienten deutlich machen, wie dringend ein Eingriff oder eine Behandlung ist.

Bei der Therapie muss der Arzt alle bekannten Standardverfahren nennen und dem Patienten die Entscheidung überlassen. Wer danach noch unsicher ist, holt sich am besten eine zweite Meinung ein. Das wird auch von den Krankenkassen übernommen. Doch viele Deutsche wissen noch gar nicht, dass gesetzlich versicherte Patienten das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung haben. Das hat eine Umfrage des Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) ergeben. "Schlägt der Arzt eine Operation vor, wenn eine Heilung auch durch ein anderes Verfahren möglich ist, ist es sinnvoll einen Arzt zu fragen, der nicht operiert", sagt Storf.

Oft passiert es, dass Patienten noch etliche Fragen einfallen, wenn sie nach dem Arztbesuch gerade wieder zu Hause angekommen sind. In solchen Fällen sollte man den Arzt noch einmal anrufen und nachfragen oder einen neuen Termin machen. Am besten ist es, sich die Fragen an den Arzt vor dem Termin aufzuschreiben.

"Sich im Internet vorab oder weiter zu informieren, hat nur Sinn, wenn man die neutralen Fachseiten kennt", sagt Judith Storf. "Sonst gerät man leicht an falsche oder verwirrende Informationen."

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