Vor dem Sozialgericht Krankenkasse muss nicht für Fettschürzen-OP aufkommen

Celle · (dpa) Leidet jemand nach einer starken Gewichtsabnahme unter einer herabhängenden Bauchdecke, muss die gesetzliche Krankenkasse nicht die Kosten für die operative Entfernung dieser Fettschürze tragen. Das hat jetzt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden (Az.: L 16 KR 13/17).

(dpa) Leidet jemand nach einer  starken Gewichtsabnahme unter einer herabhängenden Bauchdecke, muss die gesetzliche Krankenkasse nicht die Kosten für die operative Entfernung dieser Fettschürze tragen. Das hat jetzt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden (Az.: L 16 KR 13/17).

 Ein 53 Jahre alter Mann hatte nach einer Magenoperation rund 80 Kilogramm abgenommen. Bei einer Körpergröße von 1,74 Meter hatte er zuvor ein Gewicht von 165 Kilogramm. Im Anschluss wollte er die überschüssige Haut am Bauch straffen lassen. Nach eigenen Angaben traute er sich nicht mehr, seinen nackten Oberkörper in der Öffentlichkeit zu zeigen. Zudem habe ihm die Fettschürze bei nächtlichen Erektionen den Penis eingeklemmt.

Von seiner Krankenkasse verlangte der Mann, eine Straffung der Bauchdecke zu bezahlen. Doch die gesetzliche Krankenkasse wollte die Operation nicht bezahlen. Zu Recht, entschieden die Richter. Psychische Probleme sollten durch einen Psychiater oder Psychologen behandelt werden. Eine Fettschürze, die eine Handbreit herunterhänge, sei keine Entstellung. Zudem führe die herabhängende Bauchdecke in üblicher Alltagskleidung zu keinem außergewöhnlichen Körperbild. Einer „Penisverklemmung“ in der Nacht lasse sich mittels geeigneter Kleidung vorbeugen.

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