Aus dem Sozialgericht Gericht genehmigt Therapiestuhl

Mannheim · (dpa) Ein 75-jähriger, halbseitig gelähmter Mann, der von seiner Krankenkasse bereits einen Leichtrollstuhl und einen Elektrorollstuhl erhalten hatte, beantragte einen höhenverstellbaren Therapie- und Arbeitsstuhl.

Nur damit erreiche er die Arbeitsplatte in der Küche, um das Essen zuzubereiten. Die Krankenkasse erklärte, regelmäßig benötigte Gegenstände müssten in Rollstuhlhöhe positioniert werden, und lehnte ab. Das Sozialgericht Mannheim entschied jedoch, Behinderte hätten Anspruch auf selbstständiges Wohnen. Dazu gehöre auch, sich Mahlzeiten zubereiten zu können. Die Kasse müsse den Stuhl zahlen (Az.: S 11 KR 3029/17).

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